Nur noch durch DVGW-zugelassene Hauseinführungssysteme bei nicht unterkellerten Gebäuden
Gas- und wasserdichte Hauseinführung ist Pflicht
Jedes nicht unterkellerte Haus benötigt Versorgungsleitungen, die von außen durch die Bodenplatte geführt werden. Dabei ist vorgeschrieben, dass beim Verlegen von Rohrleitungen, Kabeln, Schutzrohren und Telekommunikationsleitungen für einen gas- und wasserdichten Einbau zu sorgen ist. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in der DIN 18322 und der DVGW Richtlinie VP 601. Die manchmal noch praktizierte Verlegung der Hausanschlüsse durch bauseits vorverlegte Lehrrohre ist nicht zulässig. Diese Rohre entsprechen nicht dem Stand der Technik und sind für eine dauerhaft sichere Hauseinführung nicht geeignet.